Ab Herbst 2018 seien weitere Schadensfälle eingetreten. Das Schadensbild habe sich aber nicht mehr durch kleine Risse, sondern grossflächige Ablösungen des Lacks ausgezeichnet. Es habe die Verbindung zwischen dem Lack und dem Untergrundmaterial (C-Platten) gefehlt (Klage Rz. 54, Replik Rz. 107). Nach der ersten Meldung des Schadensbilds 2 im Februar 2018 sei die Beklagte wiederum sofort informiert worden und es hätten mehrere Sitzungen mit Anwendungstechnikern, Chemikern und dem Geschäftsführer der Beklagten stattgefunden. Seitens der Beklagten seien G._____, H._____ und Dr. E._____ (damaliger Laborleiter) anwesend gewesen (Klage Rz. 56, Replik Rz. 189).