16. 16.1. Am 27. November 2023 fand die Hauptverhandlung statt. Die Parteien hielten ihre Schlussvorträge und konnten sich dabei je zwei Mal äussern. 16.2. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte das vorliegende Urteil. - 11 - Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Die Prozessvoraussetzungen geben zu keinen besonderen Ausführungen Anlass. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit sind gegeben und die objektive Klagenhäufung ist zulässig (vgl. Zwischenentscheid vom 29. September 2021 E. 1).