" 1. Der in den beklagtischen AGB (Ziff. 3.4) enthaltene Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden wurde zwischen den Parteien nicht rechtsgültig vereinbart. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 6'298.50 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 17'157.00 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 6'298.50 direkt zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine gerichtlich festgelegte Parteientschädigung in Höhe von Fr. 16'900.00 zu bezahlen."