2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. Prozessualer Antrag: Der Beweisantrag der Klägerin auf Anordnung eines gerichtlichen Gutachtens durch eine sachverständige Person über die Tauglichkeit der P Lackvariante 2017 für den Einsatz auf C-Fassadenelementen im Aussenbereich sei abzuweisen, soweit auf die Klage überhaupt einzutreten ist." Die Beklagte bestreitet, dass ihre Lacklieferungen mangelhaft gewesen seien und sie für die Nachbesserungskosten der Klägerin aufzukommen habe.