46. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 45 (BT._____) den Betrag von CHF 4'028.80 zuzüglich 5% Schadenszins seit 26. Februar 2020 zu bezahlen. 47. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts X._____ in der Höhe von CHF 499'132.46 zuzüglich Verzugszins seit den für die einzelnen Teilforderungen gemäss Klagebegehren 1 – 46 jeweils genannten Fälligkeitsdaten, aufzuheben. 48. -8- Es sei vom Nachklagevorbehalt Vormerk zu nehmen. 49. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zu Lasten der Beklagten.