42. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 41 (BP._____) den Betrag von CHF 912.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 6. Juli 2020 zu bezahlen. 43. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 42 (BQ._____) den Betrag von CHF 6'380.71 zuzüglich 5% Schadenszins seit 4. April 2019 zu bezahlen. 44. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 43 (BR._____) den Betrag von CHF 3'160.54 zuzüglich 5% Schadenszins seit 23. Juni 2020 zu bezahlen. 45. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 44 (BS._____) den Betrag von CHF 11'652.85 zuzüglich 5% Schadenszins seit 9. Juli 2020 zu bezahlen.