38. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 37 (BL._____) den Betrag von CHF 5'024.14 zuzüglich 5% Schadenszins seit 13. Mai 2020 zu bezahlen. 39. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 38 (BM._____) den Betrag von CHF 2'028.54 zuzüglich 5% Schadenszins seit 13. Mai 2020 zu bezahlen. 40. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 39 (BN._____) den Betrag von CHF 763.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 2. Juni 2020 zu bezahlen. 41. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 40 (BO._____) den Betrag von CHF 3'056.36 zuzüglich 5% Schadenszins seit 9. Juni 2020 zu bezahlen.