35. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 34 (BI._____) den Betrag von CHF 4'241.09 zuzüglich 5% Schadenszins seit 12. November 2018 zu bezahlen. 36. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 35 (BJ._____) den Betrag von CHF 6'637.47 zuzüglich 5% Schadenszins seit 9. Mai 2019 zu bezahlen. -7- 37. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 36 (BK._____) den Betrag von CHF 79'427.93 zuzüglich 5% Schadenszins seit 19. November 2019 zu bezahlen.