31. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 30 (BE._____) den Betrag von CHF 4'655.27 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. Mai 2020 zu bezahlen. 32. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 31 (BF._____) den Betrag von CHF 53'300.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 20. Mai 2019 zu bezahlen. 33. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 32 (BG._____) den Betrag von CHF 4'819.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 20. Mai 2019 zu bezahlen. 34. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 33 (BH._____) den Betrag von CHF 4'704.90 zuzüglich 5% Schadenszins seit 3. April 2020 zu bezahlen.