24. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 23 (AX._____) den Betrag von CHF 7'095.82 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. Januar 2019 zu bezahlen. 25. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 24 (AY._____) den Betrag von CHF 1'690.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 30. Mai 2019 zu bezahlen. -6- 26. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 25 (AZ._____) den Betrag von CHF 2'122.62 zuzüglich 5% Schadenszins seit 8. August 2019 zu bezahlen.