20. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 19 (AT._____) den Betrag von CHF 1'819.00 zuzüglich 5% Schadenszins seit 12. Juni 2019 zu bezahlen. 21. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 20 (AU._____) den Betrag von CHF 4'162.36 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. März 2018 zu bezahlen. 22. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 21 (AV._____) den Betrag von CHF 14'950.27 zuzüglich 5% Schadenszins seit 7. Oktober 2019 zu bezahlen. 23. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 22 (AW._____) den Betrag von CHF 5'742.70 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. August 2019 zu bezahlen.