13. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 12 (AM._____) den Betrag von CHF 6'458.08 zuzüglich 5% Schadenszins seit 8. Juli 2019 zu bezahlen. 14. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 13 (AN._____) den Betrag von CHF 3'857.89 zuzüglich 5% Schadenszins seit 22. August 2018 zu bezahlen. -5- 15. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 14 (AO._____) den Betrag von CHF 9'050.64 zuzüglich 5% Schadenszins seit 2. September 2019 zu bezahlen.