9. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 8 (AI._____) den Betrag von CHF 7'567.79 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. Mai 2019 zu bezahlen. 10. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 9 (AJ._____) den Betrag von CHF 6'318.03 zuzüglich 5% Schadenszins seit 9. Juli 2019 zu bezahlen. 11. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 10 (AK._____) den Betrag von CHF 8'632.77 zuzüglich 5% Schadenszins seit 25. Mai 2019 zu bezahlen. 12. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 11 (AL._____) den Betrag von CHF 10'747.67 zuzüglich 5% Schadenszins seit 10. Februar 2020 zu bezahlen.