5. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 4 (AE._____) den Betrag von CHF 1'671.80 zuzüglich 5% Schadenszins seit 25. März 2019 zu bezahlen. 6. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 5 (AF._____) den Betrag von CHF 4'678.38 zuzüglich 5% Schadenszins seit 2. Juli 2019 zu bezahlen. 7. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 6 (AG._____) den Betrag von CHF 43'266.87 zuzüglich 5% Schadenszins seit 2. September 2019 zu bezahlen. 8. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Fall 7 (AH._____) den Betrag von CHF 1'971.35 zuzüglich 5% Schadenszins seit 28. März 2019 zu bezahlen.