7. Im August 2020 leitete die Klägerin gegen die Beklagte eine Betreibung über total Fr. 3 Mio. ein. Gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes X._____ in der Betreibung Nr. aaa vom 11. August 2020 erhob die Beklagte am 11. August 2020 Rechtsvorschlag (Klage Rz. 2, Antwort Rz. 145 f.; KB 1). 8. Mit Klage vom 25. August 2020 (Postaufgabe: 25. August 2020) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Schadensfall AA._____ den Betrag von CHF 45'463.47 zuzüglich 5% Schadenszins seit 14. August 2018 zu bezahlen.