4.3. Nach der Verwendung der P-Lackvarianten 2017 kam es im Winter 2017/2018 zu neun Schadensfällen mit dem sog. Schadensbild 1 (kleine Risse auf der lackierten Oberfläche). An den aus diesen Schadensfällen der Klägerin entstandenen Kosten beteiligte sich die Beklagte mit Fr. 98'990.00, wobei dieser Betrag mit offenen Forderungen der Beklagten gegenüber der Klägerin verrechnet wurde (Klage Rz. 36 ff., Antwort Rz. 18 und 181; KB 12 f.). -3-