entschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 15. März 2021). - 21 - Das Handelsgericht erkennt: 1. Das Handelsgericht des Kantons Aargau ist für die vorliegende Streitigkeit örtlich zuständig. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 8'493.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 32'000.00 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 8'493.00 direkt zu ersetzen.