10.4 darstellen, was unsinnig wäre. Zudem verwenden beide Ziffern unterschiedliche Wörter (Gerichtsstand vs. Gerichte; sämtliche Streitigkeiten […] mit diesem Vertrag vs. Streitigkeiten […] mit dieser Vereinbarung; verteidigenden Partei vs. beklagten Partei). Dies deutet darauf hin, dass eine blosse Wiederholung gerade nicht beabsichtigt war, wie die Klägerin zu Recht ausführt (Schlussvortrag der Klägerin vom 2. Februar 2021 Ziff. III/2a). Es ist somit nicht davon auszugehen, dass die Parteien die Ziff. 10.11 mit dem Gedanken in den Vertrag einfügten, auf den in Ziff. 10.4 definierten Sitz abzustellen.