Weiter handelt es sich beim Sitz einer juristischen Person um einen genauen und allgemein bekannten juristisch-technischen Begriff, worunter der statutarische Gesellschaftssitz verstanden wird.23 Das scheint auch die Auffassung der Beklagten zu sein, da sie die anderen Orte gerade nicht als ihren Sitz, sondern als Ort der tatsächlichen Verwaltung bzw. als Produktions- oder Betriebsstätte bezeichnet (Stellungnahme der Beklagten vom 14. Oktober 2020 Rz. 30). So gesehen ist der Wortlaut von Ziff.