November 2020 S. 11). In Bezug auf die Hintergründe, weshalb gerade Stuttgart bzw. Zürich als Gerichtsstand vereinbart worden sein sollen, führte R. B. aus, für ihn sei aufgrund der verkehrstechnischen Lage der Pragmatismus dieser Lösung im Vordergrund gestanden und nicht die Versiertheit - 13 - eines Gerichts oder die Grösse der Stadt (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 27. November 2020 S. 9 ff.).