November 2020 S. 9). J. S. antwortete entschieden, dass der Gerichtsstand nicht im Detail verhandelt wurde. Das sei kein Thema gewesen (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 27. November 2020 S. 9 f.). Vielmehr sei für die Klägerin nur wichtig, dass immer der Sitz der beklagten Partei als Gerichtsstand gelte (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 27. November 2020 S. 11).