Neben dem Wortlaut sind die Entstehungsgeschichte der Vereinbarung wie Vorverhandlungen und Begleitumstände, das Verhalten der Parteien bei Abschluss, die Interessenlage, der Zweck und die Systematik der Vereinbarung im Rahmen einer ganzheitlichen Auslegung zu berücksichtigen. Der klare Wortlaut hat dabei den Vorrang vor weiteren Auslegungsmitteln, es sei denn, er erweise sich aufgrund anderer Vertragsbedingungen, dem von den Parteien verfolgten Zweck oder weiterer Umstände als nur scheinbar klar.14 Nachträgli-