10.9. Am 9. März 2021 reichte die Beklagte ihre angekündigte Stellungnahme ein und stellte dabei folgende Anträge: " 1. Es sei der Klägerin Frist anzusetzen, die Eingabe vom 2. Februar 2021 ohne folgende Sätze der Eingabe vom 2. Februar 2021 nochmals einzureichen, unter der Androhung, dass im Säumnisfall die Eingabe vom 2. Februar 2021 vollumfänglich aus dem Recht gewiesen wird: a) Seite 2, erster Absatz, letzter Satz; b) Seite 2, erster Absatz, zweiter und dritter Satz; c) Seite 2, erster Absatz, vierter Satz; 2. es sei auf die Klage nicht einzutreten;