10. 10.1. Am 27. November 2020 fand im auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit der aargauischen Gerichte beschränkten Verfahren eine Instruktionsverhandlung mit Zeugeneinvernahme, Parteibefragung und Vermittlungsgespräch statt. 10.2. Gestützt auf die gemeinsamen Anträge der Parteien anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 27. November 2020 sistierte der Vizepräsident das Verfahren mit Verfügung vom gleichen Tag bis zum 31. Januar 2021 oder Widerruf durch eine der Parteien. 10.3. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2020 widerrief die Klägerin ihr Einverständnis zur Sistierung des Verfahrens, da die Beklagte keine ernsthaften Vergleichsbemühungen unternehmen würde.