2. Die Beklagte ist eine schweizerische Aktiengesellschaft. Seit 24. Juli 2017 hat sie ihren Sitz in S. (AG), davor in A. (ZG). Sie bezweckt hauptsächlich den ______ (Stellungnahme der Beklagten vom 14. Oktober 2020 Beilage 2). 3. Am 6. Juni 2017 schlossen die Parteien eine Kooperationsvereinbarung ab (KB 1). Gestützt darauf bestellte die Beklagte bei der Klägerin mehrere Maschinen (vgl. die entsprechenden Bestellbestätigungen [KB 4, 8, 12, 16, 32, 36 und 39]). In Bezug auf diese Rechtsgeschäfte entbrannte zwischen den Parteien die vorliegende strittige Auseinandersetzung. 4. Mit Klage vom 6. Juli 2020 (Postaufgabe: 6. Juli 2020) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: