Da der Beklagte die Zusprechung des Mehrwertsteuerzuschlags nicht beantragte, ist ihm ein solcher auch nicht zuzusprechen.76 76 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Partei- entschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 20. November 2020). - 26 - Das Handelsgericht erkennt: 1. 1.1. Auf Rechtsbegehren Ziff. 3 der Klage wird nicht eingetreten.