5.1.2. Beklagter Der Beklagte räumt ein, einen Dateiordner unter seinem Namen ausserhalb von A. geführt zu haben und diesen oder zumindest Dateien daraus bei seinem Austritt gelöscht zu haben (Antwort "Zu 6"). Es habe sich dabei jedoch nur um seine persönlichen Betriebsunterlagen gehandelt und der Beklagte habe sämtliche Daten vertragsgemäss im A. erfasst (Antwort "Zu 7"). Der Beklagte bestreitet die behaupteten Stundenansätze der Klägerin (Antwort "Zu 30"). Es könnten insbesondere nicht die Stundenansätze für Kunden angewendet werden, da diese Gewinnmargen beinhalten würden, welche der Beklagte so oder so nicht zu bezahlen hätte (Duplik "Zu 7").