Insbesondere habe der Beklagte "Call-Records" und damit Informationen über Absagen oder Informationen zur späteren Zusammenarbeit mit potentiellen Kunden nicht dort abgelegt (Klage Rz. 6). Als eine Reaktion auf eine E-Mail der Klägerin vom 10. April 2019 habe der Beklagte gezielt damit begonnen, Daten aus dem Laufwerk zu löschen oder abzuziehen (Klage Rz. 7). Zur Sicherung der Daten habe die Klägerin dem Beklagten am 17. April 2019 den Zugang zu ihren IT-Sys- temen sperren müssen. Zur Sichtung und Ablage der entsprechenden Daten im A. hätte die Klägerin erhebliche Aufwendungen gehabt (Klage Rz. 7). A.T. hätte dafür elf Stunden aufgewendet, sein Mitarbeiter S.B. 41.5 Stunden (KB 17).