1.3. Rechtsbegehren Ziff. 3 Mit ihrem Rechtsbegehren Ziff. 3 erhebt die Klägerin eine unbezifferte Forderungsklage. Zudem verlangt sie, dass der ihr im Falle der Gutheissung des Rechtsbegehrens Ziff. 3 zustehende Betrag vom Gericht nach Ermessen zu bestimmen sei (Klage Rz. 36). Die Klägerin unterlässt es allerdings, den von Art. 85 Abs. 1 ZPO verlangten Mindestwert anzugeben.