10.2. Mit Eingabe vom 4. September 2020 erklärte der Beklagte seinen Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung. Die Klägerin hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen. 11. Mit Verfügung vom 11. September 2020 lud der Vizepräsident zur Hauptverhandlung vor und erliess die Beweisverfügung. 12. Mit Noveneingabe vom 18. September 2020 führte der Beklagte aus, die V. AG habe die Klägerin erneut mandatiert, wobei in den beiden Stelleninseraten A.T. (Verwaltungsratspräsident der Klägerin) als Mandatsverantwortlicher angegeben werde.