2. Es sei die Klägerin zu verpflichten, die Betreibung Nr. 123 des Regionalen Betreibungsamtes R. innen 10 Tagen ab Rechtskraft dieses Urteils zurückzuziehen, unter Androhung der Ungehorsamsstrafe i.S.v. Art. 292 StGB. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin "