Bestandteil des Partnervertrags war zudem ein Anhang 1, betitelt mit "Splitregeln" (KB 4). Diese Splitregeln (KB 4) umfassten insbesondere die Aufgabenteilung und Entschädigung für Fälle, in denen Mandate von mehr als einem Partner bearbeitet wurden. 4. 4.1. Am 3. September 2018 erteilte die V. AG der Klägerin den Auftrag zur Besetzung von insgesamt elf Vakanzen in ihren Filialen in W. und S. (Klage Rz. 13; KB 25). Am 20. September 2018 erteilte die V. AG der Klägerin zudem den Auftrag zur Besetzung von drei weiteren Vakanzen in ihrer Filiale in B. (Klage Rz. 16; KB 26).