3. Die Klägerin und der Beklagte schlossen am 13. Februar 2018 einen als "Partnervertrag" bezeichneten Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Personal- und Unternehmensberatung (Klage Rz. 1; KB 4, S. 1 ff.). Gemäss Ziff. 1 dieses Partnervertrags stellte die Klägerin dem Beklagten Know-How sowie den Zugang zu diversen IT-Systemen zur Verfügung, insbesondere zur Recruiting-Plattform "A." (Klage Rz. 1; KB 4).