2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 123 des Betreibungsamtes W. wird im Umfang von Fr. 246.13 nebst Zins zu 5 % seit 23. Juli 2019 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 928.10 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 928.10 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 928.10 direkt zu ersetzen.