6. Beseitigung Rechtsvorschlag Die Klägerin verlangt in Rechtsbegehren Ziff. 2 die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. 123 des Betreibungsamtes W. (Zahlungsbefehl vom 17 Dezember 2019). Gemäss Art. 79 Abs. 1 SchKG kann ein Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, die Fortsetzung der Betreibung aufgrund eines rechtskräftigen Entscheids erwirken, der den Rechtsvorschlag ausdrücklich beseitigt.