7. 7.1. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 928.10 bezahlt hatte, stellte der Vizepräsident des Handelsgerichts der Beklagten mit Verfügung vom 4. Juni 2020 das Doppel der Klage zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 6. Juli 2020.