5.3. Mittels Rückzession vom 27. Februar 2020 übertrug die E. AG die Forderung wieder an die Klägerin (Klage Rz. 12; KB 8). -3- 6. Mit Klage vom 15. Mai 2020 (Postaufgabe elektronisch am 18. Mai 2020) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 255.35 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 08.07.2019 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 123, Betreibungsamt W. in W., sei zu beseitigen.