Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Versicherungsvertrag -2- Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. Mit Klage vom 21. April 2020 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 40'000.00 für Ertragsausfall und Mehrkosten infolge Epidemie zu bezahlen, nebst 5 % Zins seit dem Tag der Klageeinreichung. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." 2. Mit Klageantwort vom 9. Juni 2020 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter o/e-Kostenfolge."