Auch die Beklagte 1 behauptet nicht, sie habe die Marke je für andere Produkte als für Plüschtiere gebraucht. Im Markenregister sind folglich sämtliche Warenkategorien zu löschen, die nicht im Zusammenhang mit Plüschtieren stehen. Rechtserhaltender Gebrauch liegt einzig mit Bezug auf die Waren Spiele, 58 BSK MSchG-VOLKEN (Fn. 57), Art. 11 N. 11, 76 ff. 59 Vgl. AS 2022 156. 60 So auch die Praxis des IGE, vgl. https://www.ige.ch/de/uebersicht-dienstleistungen/news-