9.4.1. Warenverzeichnis Eine andere Frage ist jedoch, ob die Marke für sämtliche hinterlegten Waren benützt worden ist. Wird die Marke nämlich nur für einen Teil der hinterlegten Waren benützt, so kann mit Bezug auf die nicht benutzen Waren immerhin eine Teilnichtigkeit geltend gemacht werden.62 Auch die Beklagte 1 behauptet nicht, sie habe die Marke je für andere Produkte als für Plüschtiere gebraucht.