Die Wortmarke "Glubschi" ist unter der Nummer DE 302 011 052 397 seit dem 25. September 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt (Replik, Rz. 157). Im Weiteren machte die Klägerin den Ablauf der Benützungsschonfrist erst im Rahmen der Klage, mithin also erst nachdem die Beklagte 2 den Gebrauch der Marke in Deutschland aufgenommen hatte (und in der Schweiz ohne die vom Handelsgerichtspräsidenten angeordneten vorsorglichen Massnahmen aufgenommen hätte), erstmals geltend.