7.3.2. Beurteilung Die Klägerin verlangt Rechnungslegung nach den einschlägigen anerkannten Grundsätzen über den Gesamtgewinn, der bis zum Datum des Urteils durch den Verkauf von den in Rechtsbegehren 1 abgebildeten Plüschtieren und Plüschtier-Schlüsselanhängern unter den Bezeichnungen "Glubschi" oder "Glubschis" in der Schweiz erzielt wurde. Das Auskunftsbegehren ist folglich klar spezifiziert.