Zum Auskunftsbegehren im Allgemeinen 7.3.1. Rechtliches Der aus Art. 2 Abs. 1 ZGB abgeleitete (Hilfs- bzw. Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung53 ist nicht dazu da, die beklagte Partei beliebig auszuforschen. Aus der Hilfsfunktion des präparatorischen Informati- 53 BGE 143 III 297 E. 8.2.5.1 mit Hinweisen. - 37 -