7. Rechnungslegung Argumentation der Klägerin Die Klägerin beantragte mit Rechtsbegehren 3, dass die Beklagten 1 und 2 unter Androhung einer Ordnungsbusse von Fr. 1'000.00 pro Tag nach Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO, mindestens aber Fr. 5'000.00 gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. b ZPO, sowie unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe nach Art.