343 Abs. 1 lit. b ZPO hätte, droht der verpflichteten Partei durch die Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB doch bereits eine (einmalige) Busse. 51 BSK ZPO-ZINSLI, 3. Aufl. 2017, Art. 343 N. 15. 52 BGE 142 III 587 E. 6.2. - 36 - In Abweichung zum klägerischen Rechtsbegehren ist überdies festzuhalten, dass die Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung bis zu Fr. 1'000.00 pro Tag der Nichterfüllung beträgt (und nicht in jedem Fall der Maximalbetrag von Fr. 1'000.00 auszufällen ist).