Im Ergebnis verhält es sich damit nicht so, dass das Zeichen "Glubschi" den Carletto-Gesellschaften als Produktmarke zuzurechnen wäre. Bei dieser Sachlage mag auch dahinstehen, ob die "Happy Meal"-Beigabe nur in Deutschland oder auch in der Schweiz bei McDonald's erhältlich war (Klage, Rz. 68 f.; KA B1, Rz. 69). Ebenfalls ist unerheblich, ob die Klägerin die Bezeichnung "Glubschi" schon vor Eingehung der Zusammenarbeit mit der Carletto Deutschland GmbH verwendete.