Die einzige im Recht liegende Ausnahme, welche einen Hinweis auf die Markeninhaberschaft der Beklagten 1 bzw. der Carletto-Gesellschaften enthält, ist die "Happy Meal"-Beigabe bei McDonald's (KA B1, Rz. 68; Replik, Rz. 71): Dieser isolierte und etwas versteckte Hinweis dürfte indessen kaum wahrgenommen worden sein. Doch selbst wenn der Hinweis, dass eine Car- letto-Gesellschaft Markeninhaberin ist, wahrgenommen worden wäre, bedeutete dies nicht, dass es sich bei "Glubschi" um eine Vertriebsmarke han- - 32 -