Das Bundesgericht hat diese Voraussetzungen als bei demoskopischen Umfragen gegeben erachtet, soweit diese auf wissenschaftlich konzipierten und korrekt durchgeführten Umfragen basieren.48 Daran, dass das vorliegend infrage stehende demoskopische Gutachten des renommierten C. diese 47 BSK MSchG-STÄDELI/BRAUCHBAR BIRKHÄUSER (Fn. 41), Art. 2 N. 208. 48 BGer 4A_587/2021 vom 30. August 2022 E. 4.5.3 (zur Publikation vorgesehen). - 30 -