Unzutreffend ist die klägerische Behauptung, dass sich ihre Plüschtiere alleine durch den "Hangtag" (mit persönlichen Angaben über das Plüschtier) von den Konkurrenzprodukten abheben würden (vgl. Replik, Rz. 97). Die Beklagten legten nämlich zahlreiche Fotos von Plüschtieren anderer Hersteller vor, an welchen sich vergleichbare "Hangtags" finden (d.h. "Hangtags" mit Namen, Motto, Geburtsdaten etc.; vgl. Duplik, Rz. 73 ff.), sodass auch die Verwendung eines "Hangtags" für sich alleine nicht als originell oder als Alleinstellungsmerkmal der klägerischen Plüschtierlinie "Beanie Boos" bezeichnet werden könnte. Vielmehr ist eine solche Gestaltung im Markt verbreitet und üblich.