Auch die von den verschiedenen Herstellern für ihre Plüschtiere ausgewählten Tierarten sind häufig die gleichen. Es leuchtet denn auch ohne weiteres ein, dass – wie die Beklagten ausführen (KA B1, Rz. 95 ff.) – sämtliche Hersteller die bei Kindern gerade besonders beliebten Tierarten als Plüschtiere herausbringen. Die Beklagten zeigen Beispiele von "Glubschaugen"-Plüschtieren verschiedener Anbieter, die sich ähnlich und nur schwer unterscheidbar sind (KA B1 Rz. 98 S. 31; KA B2 Rz. 105 S. 44): - 28 -